17. Mai 2023
SILBERFUX belegt 1. Platz als beste JUNIOR Company Kärntens
Im Kolleg für Produktdesign werden bei Maturant:innen (AHS, BHS, BORG, HLW, HTL) Kenntnisse in den Teilgebieten Design, Technologie und Marketing sowie die gestalterischen Fähigkeiten, die technischen Grundkenntnisse und jene im Modellbau, in der Werkstoffkunde und im wirtschaftlichen Denken erweitert. Abgeschlossen wird die 4-semestrige Ausbildung für Maturant:innen mit einer Diplomprüfung im Fachbereich des Produktdesigns.
Im Aufbaulehrgang (für Fachschüler:innen mit einer 4-jährigen facheinschlägigen Ausbildung) für Produktdesign werden ebenfalls Kenntnisse in den Teilgebieten Design, Technologie und Marketing sowie die gestalterischen Fähigkeiten, die technischen Grundkenntnisse und jene im Modellbau, in der Werkstoffkunde und im wirtschaftlichen Denken gelehrt. Weiters wird in 4 Semestern eine Ausbildung in den allgemeinbildenden Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet, sodass die SchülerInnen des Aufbaulehrgangs ihre Ausbildung am Ende mit einer standardisierten Reifeprüfung in den allgemeinbildenden Gegenständen und einer Diplomprüfung im Fachbereich des Produktdesigns abschließen.
Was bieten wir?
Positionierung:
Industriedesign und Produktdesign decken den Bereich des Technisch-Funktionalen ab. Aufgrund der vielen praxisbezogenen Projekte sind Schüler:innen oftmals in den Bereichen von Grafik & Layout, der Konzeption, der visuellen Gestaltung von Projekten, der digitalen Animation, des Filmschnitts, der Fotografie, Objektgestaltung, Raumkonzeptentwicklung, etc. zu finden. Die Partnerschaft zu unseren internationalen Partneruniversitäten ermöglicht ein verkürztes Masterstudium im Ausland.
Nach absolvierter Ausbildung an unserer Schule können folgende mögliche Berufe als unselbständig Beschäftigte ergriffen werden. Diese Auflistung dient als beratende Hilfestellung, wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und verweisen auf weitere untenstehende Ausführungen:
Mit der Ablegung der Reife- und Diplomprüfung erwerben die Absolvent:innen die im Lehrplan definierten Kompetenzen und Qualifikationen. Es ist darauf hinzuweisen, dass für die berufliche Tätigkeit in der Selbständigkeit oder als unselbstständig Beschäftigte/r selbstverständlich zusätzliche Prüfungen bzw. weitere Qualifikationen erforderlich und bei externen Stellen abzulegen sind.
Mit dem Erwerb der Reife- und Diplomprüfung an einer höheren technischen Bundeslehranstalt erwirbt jeder Absolvent/jede Absolventin diverse Berechtigungen (z.B. Berufsausbildungsgesetz, Gewerbeordnung, Berechtigungen in der EU, Einstufung gem. NQR-Gesetz), die auf den jeweiligen Reife- und Diplomprüfungszeugnissen separat angeführt sind.