11. September 2023
Informationen zum Schulbeginn 2023/24
Wir als HTL Ferlach reagieren auf den Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt der Zukunft. Erstmals in Kärnten wird ab dem SJ 2020/21 die neuen Fachrichtung ROBOTIK UND SMART ENGINGEERING im Lehrplan Maschinenbau angeboten - das ist die Antwort auf die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung im Maschinenbau.
Diese Schwerpunktsetzung ist auf die neusten technischen Entwicklungen und auf das regionale Umfeld der Schule abgestimmt. Damit wird die Ausbildung den Anforderungen der Kärntner Wirtschaft und der Kärntner Industrie gerecht, die sich Arbeitnehmer:innen aus den Bereichen Digitalisierung und Automatisierung, sowie Robotik, Sensorik, digitale Produktentwicklung und Smart Engineering wünschen.
Somit sind unsere Absolvent:innen in der Lage, ingenieursmäßige Tätigkeiten sowohl auf dem Gebiet des klassischen Maschinenbaus – mit den drei unverzichtbaren Säulen der Konstruktion, Berechnung und Fertigung in Theorie gemeinsam mit dem fachpraktischen Unterricht in der Werkstätte – auszuführen, als auch auf den Gebieten der Digitalisierung, Automatisierung, Visualisierung und „Additiver Fertigung“ neue Wege zu bestreiten.
Die Schwerpunktausbildung Robotik und Smart Engineering fokussiert sich neben den klassischen Maschinenbauinhalten auf folgende Fachbereiche:
Mehrwert der Ausbildung
Die zukünftigen Absolvent:innen dieser Fachrichtung und des neuen Ausbildungsschwerpunktes werden zu hochqualifizierten Techniker:innen ausgebildet. Der Mehrwert der neuen Ausbildung besteht darin, dass einerseits auf top-aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und den sich damit geänderten Fachkräftebedarf in Kärnten eingegangen wird und dass andererseits ein verkürztes FH-Studium mit Anrechnungen möglich werden.
Wir bieten dir:
Wir erwarten:
Nach absolvierter Ausbildung an unserer Schule können folgende mögliche Berufe als unselbständig Beschäftigte ergriffen werden. Diese Auflistung dient als beratende Hilfestellung, wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und verweisen auf weitere untenstehende Ausführungen:
Mit der Ablegung der Reife- und Diplomprüfung erwerben die Absolvent:innen die im Lehrplan definierten Kompetenzen und Qualifikationen. Es ist darauf hinzuweisen, dass für die berufliche Tätigkeit in der Selbständigkeit oder als unselbstständig Beschäftigte/r (wie z.B. Tätigkeit als Gutachter) selbstverständlich zusätzliche Prüfungen bzw. weitere Qualifikationen erforderlich und bei externen Stellen abzulegen sind.
Mit dem Erwerb der Reife- und Diplomprüfung an einer höheren technischen Bundeslehranstalt erwirbt jeder Absolvent/jede Absolventin diverse Berechtigungen (z.B. Berechtigungen gem. Ingenieurgesetz, Berufsausbildungsgesetz, Gewerbeordnung, Berechtigungen in der EU, Einstufung gem. NQR-Gesetz), die auf den jeweiligen Reife- und Diplomprüfungszeugnissen separat angeführt sind.
Arbeitsmittelbeitrag:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausbildung in den einzelnen Jahrgängen in allen Ausbildungsbereichen seitens der Erziehungsberechtigten Arbeitsmittelbeiträge, die jährlich je nach Ausbildungsschwerpunkt kalkuliert werden, zu bezahlen sind. Der Arbeitsmittelbeitrag deckt die Materialkosten für die Übungsstücke in den Werkstätten im jeweiligen Schuljahr ab. Bei Rückfragen zu den Arbeitsmittelbeiträgen stehen Ihnen die jeweiligen Werkstättenleiter oder die Direktorin jederzeit zur Verfügung.