17. Mai 2023
SILBERFUX belegt 1. Platz als beste JUNIOR Company Kärntens
Mit 1. Mai 2017 tritt das neue Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ in Kraft. Durch dieses modifizierte Gesetz wird neu geregelt, dass die Absolvent:innen der österreichischen HTL, die nach der Reife- und Diplomprüfung eine zumindest dreijährige, facheinschlägige, gehobene technische Praxis absolviert haben, nunmehr auch bei Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten so eingestuft werden können, wie es ihrem Wissen, ihren Kompetenzen, ihren Fertigkeiten und Fähigkeiten, entspricht.
Bisher wurde der österreichische Ingenieurtitel nur als Berufs- bzw. Standes-Bezeichnung verliehen, was mit sich brachte, dass die Ingenieurin oder der Ingenieur nur in Österreich entsprechend anerkannt wurden und ein entsprechender Kompetenznachweis im europäischen Ausland eher schwierig war. Durch die Umsetzung des neuen Ingenieurgesetzes in Kooperation mit den Wirtschaftskammern in den einzelnen Bundesländern hat das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nunmehr die Weichen dahingehend gestellt, dass die HTL-Absolvent:innen nach der dreijährigen, hochwertigen, technischen Gewerbe- oder Industriepraxis diese berufliche Weiterbildungstätigkeit auch als Qualifikation für den europäischen Arbeitsmarkt angerechnet bekommen.
Das neue Ingenieurgesetz 2017 ist also in direktem Zusammenhang mit dem NQR-Gesetz zu sehen, dessen Zustandekommen ja erst durch einen langjährigen Prozess mit sehr vielen beteiligten Bildungs- und Wirtschaftsexpert:innen möglich gemacht wurde. Von Seiten der HTL wurde diesbezüglich immer darauf hingewiesen, dass die technischen Schulen in der österreichischen Berufsbildung mit der Reife- und Diplomprüfung auf Stufe 5 des Europäischen Qualifikationsrahmens und somit auch des Nationalen Qualifikationsrahmens einzustufen wären und dass die Bezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ nach der fachbezogenen Praxis in der Berufs- und Arbeitswelt die Einstufung auf Niveau 6 des EQR und des NQR rechtfertigen.
Diese Harmonisierung mit den europäischen Standards und die Einbeziehung der HTL-Ausbildung in ein gesamteuropäisches Techniker:innen-Einstufungssystem stellt für alle HTL-Absolvent:innen eine beruhigende Verbesserung dar. Es wird nämlich für Personen, die nach der HTL-Reife- und Diplomprüfung komplexe berufliche Tätigkeiten ausüben, dort auch fortgeschrittene Kenntnisse in einem bestimmten Fachbereich nachweisen, oder eigenverantwortlich technische und innovative Projekte leiten oder managen, nun auch gesetzlich möglich, ihre Einstufung auf Niveau 6 des NQR und des EQR zu erreichen.
Diese Angleichung an die europäischen Verhältnisse wurde ja von vielen Interessensvertretungen, etwa von den europäischen Akkreditierungsstellen für das Ingenieurwesen oder von internationalen Ingenieurpädagogik-Gesellschaften wie der IGIP oder dem VDI und VOI, immer wieder gefordert. Auch die Industriellenvereinigung unterstützt die Aufwertung der österreichischen Ingenieur-Schulen und die Umwandlung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“/„Ingenieurin“ in eine wesentlich höhere Qualifikationsbezeichnung sehr.
Die IV bezeichnet die HTL und die technische Berufsbildung sogar als ein wichtiges Standort-Asset für den Wirtschaftsstandort Österreich. Der zunehmende Bedarf an Ingenieur:innen wird sich in der Zukunft auch deutlich in der Entwicklung der Personalstruktur der österreichischen Unternehmen zeigen.
Allen Kritiker:innen des neuen Ingenieurgesetzes sei hiermit sachbezogen mitgeteilt, dass diese neue gesetzliche Maßnahme der Gleichstellung der Ingenieur:innen mit Personen aus anderen Ausbildungen tertiärer Natur dient. Das stellt auch einen wichtigen Qualifikationsschritt dar, der die Kombination einer überragenden technischen Sekundarausbildung an der HTL mit einer dreijährigen ingenieurmäßigen, facheinschlägigen Berufspraxis, angemessen abbildet.
Die österreichischen HTL bieten nämlich mit ihren durchschnittlich 39 Wochenstunden, mit dem allgemeinbildenden, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht, sowie mit den Werkstätten und Labors, eine Top-Ausbildung als Berufsfundament für Spitzenkarrieren in den Bereichen Technik, Industrie und Wirtschaft. Dies wird auch durch zahlreiche Besuche von Bildungsexpert:innen aus dem europäischen Ausland bestätigt, die die österreichische Berufsbildung als ein erfolgreiches Modell für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ansehen. Weiters wurde als positiv rückgemeldet, dass durch die neue „Ingenieur:in-Qualifikation“ auch technische Fachkräftepositionen mit adäquater Bezahlung im europäischen Ausland besetzt werdenkönnen.
Die Einstufung der österreichischen HTL-Ausbildung auf Niveau 5 im ISCED-System, das eine direkte Vergleichsmöglichkeit durch die internationale Standardklassifikation im Bildungswesen („[...] International Standard Classificationof Education“) bietet, sowie die Einstufung der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ auf Stufe 6 bedeuten einen großen Erfolg für unseren Schultyp und unsere Absolvent:innen !
In die fünfte Stufe fallen in diesem System die Berufsbildenden höheren Schulen ab dem IV. Jahrgang, die Aufbaulehrgänge, die Schulen für Berufstätige, die Werkmeister-, die Bauhandwerker-, und die Meisterschulen sowie die Kollegs. Auf Stufe 6 umfasst die Klassifizierung von ISCED die Bachelor-Studiengänge an den Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Nunmehr fallen aber auch gleichwertige Bildungsprogramme in anderen Bereichen, wie eben etwa die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ in diese Kategorie.
Die Frage, ob nun der akademische Titel „Bachelor“ und die Bezeichnungen „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ als gleichwertig betrachtet werden kann, muss vor dem Hintergrund einer gerechten Einstufung unserer hochwertigen „short-cycle-tertiary-Ausbildung“ unbedingt mit „Ja“ beantwortet werden !
Dies bedeutet nicht, dass die HTL-Ausbildung und die nachfolgende dreijährige Berufspraxis als völlig gleichartig mit einem Bachelor-Studium betrachtet werden können. Es bedeutet aber unmissverständlich, dass ein Unternehmen, das seinen Fachkräftebedarf mit qualifizierten technischen Führungs- und Fachkräften decken will, diese auch entsprechend einstufen kann und muss !
Was ändert sich nun für Bewerber:innen, die die neue Qualifikationsbezeichnung verliehen bekommen wollen? Zunächst gilt es, grundsätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört die entsprechende Reife- und Diplomprüfung an einer österreichischen HTL, sowie eine mindestens dreijährige ingenieurmäßige Praxis, in der auch formal definierte Kompetenzen nachgewiesen werden müssen. (Die genauen Details sind unter dem Ingenieurgesetz im Bundesgesetzblatt I Nr. 23/2017 nachzulesen). Neu ist dabei, dass die Zertifizierung zur „Ingenieurin“, zum „Ingenieur“ - oder zum internationalen Titel „Certified Engineer“ – nun über die Wirtschaftskammer erfolgt, die aus ihren Sparten Industrie, Gewerbe und Ingenieurbüros, sowie aus einem Pool von qualifizierten HTL-Diplomingenieuren oder promovierten Techniker:innen, und aus dem einschlägigen technischen Personal der Universitäten und Fachhochschulen, Prüfer:innen für die entsprechenden Fachkommissionen nominiert. Diesbezüglich wird gerade ein Rekrutierungsverfahren durchgeführt, in das auch die HTL-Vertreter:innen eingebunden sind.
Die zur Zertifizierung notwendigen Fachgespräche, die von zwei Prüfer:innen mit den entsprechenden akademischen Qualifikationen abgewickelt werden, werden in den Wirtschaftskammern der Bundesländer stattfinden und werden vom Zeitplan so festgelegt werden, dass ein Fachgespräch circa 45 Minuten dauert, wobei der Bewerber/die Bewerberin eine Bearbeitungsgebühr von insgesamt 370,00 Euro zu bezahlen haben wird.
Diese neue Ingenieur-Zertifizierungskommission wird die Praxistätigkeiten und die Arbeitsbereiche der Bewerber:innen überprüfen, die jeweiligen Kompetenzen bei technischen Problemlösungen hinterfragen, und die fortgeschrittenen technischen Fertigkeiten für die Beherrschung einer Fachrichtung bei den Bewerber:innen testen.
Dabei wird es bei den technischen und gewerblichen Fachrichtungen im Zertifizierungsverfahren zu einer Clusterung kommen, sodass zunächst etwa die Bereiche Elektrotechnik, Elektronik, Informatik, Maschinenbau, Innenarchitektur und Holztechnologien, Wirtschaftsingenieure, sowie weitere sonstige Fachrichtungen zusammengefasst werden.
Im Fachgespräch und im gesamten Zertifizierungsverfahren werden die Bewerber:innen für die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ nachweisen müssen, dass sie einerseits ihren Fachbereich beherrschen, dass sie andererseits aber auch in der Lage sind, Leadership zu beweisen, Projekte zu leiten, und höherwertige (quasi-akademische) Lösungen in einem spezialisierten Arbeitsbereich zu ermöglichen.
Nachdem also nun die Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen für eine Gleichstellung der österreichischen Ingenieursqualifikation im gesamten europäischen Ausland geschaffen wurden, wird es unseren erfolgreichen Absolvent:innen auch möglich sein, sich diesem Zertifizierungsverfahren zu unterziehen und die Erfolgsgeschichte der österreichischen HTL als Ingenieur-Kaderschmiede sowie als Ausbildungsstätte für technische Fachkräfte im gehobenen Bereich zu bestätigen.
Der Kritik vonseiten der Universitäten und Fachhochschulen kann diesbezüglich entgegengehalten werden, dass auch der akademische Grad des Bachelors eine schnellere Berufsqualifizierung zum Ziel hat und dass die akademische Forderung des Forschens eher dem Master und dem Ph.D. zugeschrieben wird. Abgesehen davon, betreiben Ingenieure zwar nicht unbedingt akademische und universitäre Forschung, sie sind aber maßgeblich in den Bereichen Entwicklung, anwendungsorientierte Produktion sowie im gesamten Bereich des Engineering und des unternehmensbezogenen Research und Development, tätig.
Mit dem Selbstverständnis der als Ingenieur:innen qualifizierten Techniker:innen ist daher festzustellen, dass eine Gleichstellung im Sinne einer gleichwertigen Behandlung, etwa bei der Gehaltseinstufung oder in der Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens, durchaus berechtigt ist. Aus diesem Grund besteht auch die Hoffnung, dass sehr viele HTL-Absolvent:innen mit facheinschlägigen Ausbildungen und der entsprechenden dreijährigen Praxis um den Qualifikationstitel „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ ansuchen werden. Zurzeit bekommen etwa 4000 HTL-Absolvent:innen pro Jahr diesen Titel verliehen, in Kärnten beträgt diese Zahl jährlich um die 300. Die HTL-Verantwortlichen werden sich aber zusammen mit der Wirtschaftskammer in Kärnten bestmöglich dafür einsetzen, dass unsere HTL-Absolvent:innen sich mit Hilfe des neuen Ingenieurgesetzes 2017 erfolgreich höher qualifizieren können !
AL HR Mag. Dr. Axel Zafoschnig