11. Settembre 2023
Informationen zum Schulbeginn 2023/24
gem. Artt 12ff DSGVO im Rahmen der Schulverwaltung an öst. Schulen gemäß Art. 14 B-VG
Verarbeitungstätigkeit
Datenverarbeitungen, die im Vollzug des Schulrechts erfolgen. (siehe hier insbesondere Anlage 1, 1a und 2 Bildungsdokumentationsgesetz), sowie Serviceleistungen auf Schülerwunsch (zB Kopiersystem, Essensbestellung)
Verantwortlicher
Generell Angaben zur jeweiligen Schulleitung gemäß § 2 Abs. 3 Bildungsdokumentationsgesetz, Direktorin Mag. Silke Bergmoser. Kontaktinformationen finden sich für alle österr. Schulen gem. Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis www.schulen-online.at
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden)
An den Landesschulräten ist für Bundesschulen, ein Datenschutzbeauftragter für das jeweilige Bundesland eingerichtet. Die Liste der Datenschutzbeauftragten in den Landesschulräten sowie für Zentrallehranstalten und Pädagogische Hochschulen finden Sie unter: https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/datenschutz/index.html
Rechtsgrundlage und Zwecke der Datenverarbeitungen an österr. Schulen
Datenkategorien
Die Aufzählung der für die Vollziehung des Schulrechts zu verarbeitenden Datenkategorien ist in §§ 3ff in Verbindung mit den Anlagen des Bildungsdokumentationsgesetzes gesetzlich geregelt. Generell werden im Rahmen der Schulverwaltung Daten nur bei den Schüler:innen bzw. Erziehungsberechtigten selbst erhoben.
Übermittlung und Empfänger
Gesetzliche Regelungen:
Auf Grund der Einwilligung der Schüler:innen bzw Erziehungsberechtigten
Übermittlung in Drittländer oder Internationale Organisationen
Im Zuge der Schulverwaltung an österr. Schulen erfolgt grundsätzlich keine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der EU. Für Datenübermittlungen im Bereich der österr. Auslandsschulen sind die Bestimmungen in den jeweiligen völkerrechtlichen Verträgen nach Maßgabe der Grundsätze der DSGVO anzuwenden. Datenübermittlungen im Zuge des internationalen Schüleraustausches (zB Erasmus) beruhen prinzipiell auf Einwilligung. PISA Testungen, Feldtestungen und Testungen wie zB Känguru der Mathematik werden aufgrund gesetzlicher Grundlage durchgeführt.
Speicherdauer
Durch die jeweiligen gesetzlichen Materienbestimmungen vorgegeben (siehe etwa: § 77 SchUG zum Klassenbuch, § 77a SchUG zur Aufbewahrung von [Prüfungs]protokollen und Aufzeichnungen)
Rechte des Betroffenen
Die Rechte des Betroffenen müssen gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht werden. Dies ist gemäß § 2 Abs. 3 Bildungsdokumentationsgesetz der jeweilige Schulleiter. Kontaktinformationen finden sich für alle österr. Schulen gem. Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis www.schulen-online.at.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Bereich der Schulverwaltung sowie Leistungsbeurteilung finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling statt, die dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder diesen in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Aufsichtsbehörde
Österreichische Datenschutzbehörde
www.dsb.gv.at
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Beschwerderecht (Art 77 DSGVO)
Eine betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.