Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb

Schulbetrieb ab 20. April 2022

Aktuelle Informationen aus dem bmbwf zum Schulbetrieb nach den Osterferien:

  1. den Testrhythmus
  2. die Maskenpflicht in der Schule.

Anbei finden Sie die zusammengefassten Informationen:

Die Bundesregierung ändert mit 1. April 2022 die österreichweite Corona-Teststrategie. In Anlehnung an diese Maßnahme, wird auch die Teststrategie im Schulbereich nach den Osterferien adaptiert.

Informationen zum Testrhythmus für SuS / Ninja Pass

  • Ab dem 20. April 2022 wird von Schüler/innen bis auf weiteres nur mehr ein PCR-Test pro Woche an der Schule durchgeführt. Details zu den jeweiligen Testtagen folgen.
  • Zusätzliche Antigentests können ab dem 20. April weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
  • Damit entfällt der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr für Schüler/innen.
  • Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr verteilt wird.
  • Externe Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, müssen ab 20. April keinen 3-G-Nachweis erbringen.

Informationen zur Maskenpflicht an den Schulen

  • Für Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin die Maskentragepflicht außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
  • Für externe Personen besteht eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.

Wenn das Infektionsgeschehen am Schulstandort zunimmt, kann die Schulleitung bei entsprechender Risikolage mit Zustimmung der Bildungsdirektion für 1 Woche das generelle Tragen von Masken jederzeit für einzelnen Klassen oder die Schule gem. § 7 COVID-19-Schulverordnung 2021/22 anordnen.  Die Schulleitung hat mit dieser Regelung individuell die Möglichkeit, die im Schulbetrieb gesetzten generellen Maßnahmen ihrerseits zu verschärfen, wenn Handlungsbedarf besteht und es die Risikolage erfordert.

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Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022 bis 08. März 2022

Grundsätzlich bedeutet es, dass weiterhin die Sicherheitsphase, also Risikostufe 3 für ALLE gilt. Hier die wichtigsten bereits bekannten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick:

Testungen ab 17.1.2022

  • Weiterhin mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)  
  • NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern.
  • Alle bisherigen QR Codes verlieren ihre Gültigkeit und es werden ab Mittwoch NEUE Strichcodes für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen und ausgegeben
  • NEU ab 17.Jänner : Kärnten testet Dienstag und Donnerstag PCR

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

AG

PCR

 

PCR

 

AG

AG

PCR

PCR

PCR

Maskenpflicht

  • Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen)
  • Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II
  • KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)

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Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022

Der Schulbetrieb am Montag startet ganz normal. Das einzige, das sich ändert, sind die TESTUNGEN. Es gibt für die 1. SW nach den Weihnachtsferien folgende untenstehende Anweisungen. 

Achtung: Bitte am Montag früh ALLE einen AG Test machen.

Hierzu folgende kurze Zusammenfassung der Informationen aus dem bmwf:

Corona wird uns leider auch im Neuen Jahr begleiten. Daher werden wir selbstverständlich mit den Testungen an den Schulen für Schüler/innen fortfahren bzw. ist geplant, die PCR-Testungen stufenweise auszubauen. Am gesamten Durchführungsprozess der Testungen an der Schule wird sich ab Jänner nichts ändern. Wir werden allerdings mit einem neuen PCR-Testprodukt starten, mit dem die Testung selbst ein wenig anders verlaufen wird als die bisherige. Kurz gesagt: Künftig wird auch ein Röhrchen zum „Durchspucken“ der im Mund gespülten Flüssigkeit mit dabei sein und ein eigenes Fläschchen mit einer Spüllösung. D.h. das Testprodukt besteht aus 3 Komponenten: Proberöhrchen, Fläschchen mit Spüllösung und Transferröhrchen. Bitte siehe alle Details im Folgenden:

Warum werden wir ab Jänner mit einem anderen Testprodukt testen?

Grundsätzlich sind wir selbstverständlich bestrebt, alles, was an den Schulen gut etabliert ist und funktioniert in der aktuell anstrengenden Zeit nicht zu ändern. Das BMBWF bezieht alle für das Testen notwendigen Produkte natürlich über jene Unternehmen, die in der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) als die dafür bestgeeigneten gelistet bzw. auch gereiht sind/waren. Aufgrund eines notwendigen „erneuten Aufrufs zum Wettbewerb“ hat nun die Bietergemeinschaft Procomcure/Tauernklinikum von der BBG den Zuschlag zur Durchführung der PCR-Tests an Schulen erhalten.

Was ist anders?

Anstelle der QR-Codesticker werden künftig Barcode-Sticker auf die Probenröhrchen geklebt, weil nur diese von den neuen Laboren automatisiert eingelesen werden können. Diese Barcode Sticker werden erst am Montag, den 10.1.2022 geliefert.

Wie wird die Testung durchgeführt?

Eine einfache, visualisierte Anleitung sowie ein Erklärvideo finden Sie wie gewohnt unter: www.bmbwf.gv.at/allesspuelt .

PCR-Testungen im Jänner starten am Dienstag, 11.1.2022

Der Montag, 10.1.2021, wird – wie auch schon gewohnt – als erster Tag nach den Ferien ein „Übergangstag“ mit Antigen-Test sein.

Wie sieht der Testrhythmus in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien (KW 2) für Kärnten aus?

Kärnten testet einmal wöchentlich PCR – am Mittwoch:

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

AG

AG

PCR und AG

 

 

AG

AG

AG

PCR/AG

PCR

*am Mittwoch ist eine Kombination aus AG und PCR-Test notwendig, damit für Mittwoch ein gültiges Testergebnis vorliegt. Das PCR-Testergebnis erhalten Sie Donnerstagfrüh.

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Schulbetrieb ab Montag, 13.12.2021 bis 14.1.2022

Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Der Schulbetrieb läuft vorerst bis 14.1.2022 weiter wie bisher
  2. Wir bleiben weiter in der Sicherheitsstufe 3, das bedeutet weiterhin verpflichtend 3 Testungen pro Woche und FFP2 Maskenpflicht im Unterricht für alle.
  3. Möglichkeit auf entschuldigtes Fernbleiben von SchülerInnen vom Unterricht zur Vermeidung der Verbreitung der Pandemie bleibt weiterhin aufrecht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, eine Meldung an die Schule reicht aus, diese muss allerdings erfolgen.
  4. Treten in einer Klassen mehr als zwei positive PCR Tests innerhalb von 3 Tagen auf, wird eine Klasse für 5 Tage geschlossen, die Schließung wird von der Bildungsdirektion verordnet.
  5. Die SchülerInnen bekommen für die Weihnachtsferien DREI Antigen-Tests mit, ums ich selbst zu testen. EIN Test muss vor der Rückkehr in den Unterricht am 10. Jänner gemacht werden, um einen sicheren Start zu gewährleisten.
  6. Freitag, der 7. Jänner ist nun bundesweit unterrichtsfrei – bei uns wäre das der Anreisetag gewesen. 1. Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien ist Montag, der 10.1.2022
  7. Jene Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht oder am ortsungebundenen Unterricht teilnehmen und gerechtfertigt abwesend sind, sind auch weiterhin mit Lern- und Übungspaketen auszustatten.
  8. Die Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungspakete selbst verantwortlich. 
  9. Leistungsfeststellungen (z.B. Schularbeiten oder Tests) können, der Situation am Standort angepasst, stattfinden.

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Schulbetrieb ab Montag, 22.11.2021 - aktueller Erlass

Nun ist die aktuelle Information aus dem bmbwf in den Schulen eingetroffen und der aktuelle Erlass besagt Folgendes: Sie finden alle Informationen auch unter: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

Im Schulbetrieb werden wir die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensivieren – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet, für alle, die sie brauchen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.
  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • ​Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde).   

Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.

  • Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.

Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen. Sekundarstufe 2 (inkl. PTS): FFP2-Maske
  • Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
  • Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.

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Risikostufe 3 - geltend ab Montag, 15.11.2021

Gestern Abend gab es eine aktuelle und neue Kommunikation seitens der Bundesregierung zum Schulbetrieb, die ab Montag, 15.11.2021 gilt.

Die wichtigsten Informationen sind:

  • Für die kommenden 2 Wochen (15.11.2021 – 27.11.2021) startet einen neue Sicherheitsphase.
  • Alle SchülerInnen müssen drei Mal pro Woche an den Testungen teilnehmen, auch Geimpfte! Genesene sollen auf Empfehlung der Labore nicht teilnehme, da die Ergebnisse noch zu positiven Ergebnissen führen können.
  • Die Sicherheitsphase bedeutet grundsätzlich Risikostufe 3.
  • Alle SchülerInnen und LehrerInnen müssen in dieser Sicherheitsphase durchgehend, also auch im Klassenzimmer eine FFP2 Maske tragen.
  • Alle Schulveranstaltungen müssen in dieser Sicherheitsphase entfallen.
  • Ab 29.11.2021 soll es 2 PCR Tests geben.
  • Der Ninja-Testpass gewinnt an Bedeutung für den Nachweis außer Haus.

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Risikostufe 2 – geltend ab Montag, 4.10.2021

Mit Ende dieser Woche endet die dreiwöchige Sicherheitsphase in den österreichischen Schulen. Die Corona-Kommission nimmt nun wieder regelmäßig eine Risikoeinstufung für die Schulen pro Bundesland vor, die dann jeweils in der darauffolgenden Woche gilt.

Die Corona-Kommission hat für Kärnten die Risikostufe 2 – geltend ab Montag, 4.10.2021 – festgelegt.

Das bedeutet für die kommende Woche:

- Die Tests für ungeimpfte (ausgenommen genesene) SchülerInnen werden jedenfalls fortgesetzt (mind. 1 x PCR, 2 x Antigen-Schnelltest).

- Auch bereits geimpfte Schülerinnen und Schüler KÖNNEN weiterhin an den Testungen teilnehmen – sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Eine freiwillige Beteiligung an den PCR-Tests wird von unserer Seite sehr empfohlen, da nur im Falle einer Testung an der Schule eine epidemiologische Entwicklung im Haus besser begleitet und beobachtet werden kann.

- Die Situation für unterrichtende ungeimpfte LehrerInnen bleibt unverändert.

- MNS ist für ALLE Personen außerhalb der Klassen- und Unterrichtsräume weiterhin zu tragen

- Schulfremde Personen müssen beim Betreten einen 3G-Nachweis vorlegen

- Schulveranstaltungen können nach Risikoeinschätzung stattfinden

Infoplakat zu den Risikostufen

Damit SchülerInnen und externe Personen auf einen Blick beim Betreten des Schulgebäudes sehen, welche Regelungen bei MNS/Testungen aktuell an Ihrem Standort gelten, entnehmen Sie dem beilgelegtem, das pro Risikostufe über die wichtigsten Maßnahmen informiert. Ebenfalls finden Sie anbei nochmals eine Risikomatrix mit den einzelnen Risikomaßnahmen.

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