Als Schularzt (bzw. vielmehr Schülerinnen- und Schülerarzt) sehe ich mich als wichtige Ergänzung zum Hausarzt bzw. Kinderarzt, deren Hauptaufgabe die Diagnostik und unmittelbare Therapie von Krankheiten ist. Mein Fokus liegt hingegen mehr auf der Vorsorge und der medizinischen Beratung von Schüler:innen, Lehrer:innen und der Schulleitung in medizinischen Belangen.
Den Kern der schulärztlichen Tätigkeit bildet die jährliche, verpflichtende Einzeluntersuchung nach §66(2) SchUG. Daneben bin ich hier für die Jugendlichen unmittelbar „an ihrem Arbeitsplatz“ niederschwellig erreichbar, wenn es um physische Beschwerden oder psychische Probleme geht, wobei ich bei mentalen Problemen eine enge Zusammenarbeit mit unserem Jugendcoach Frau Mag. Petra Modritsch als auch mit der Schulspychologie pflege.
Mit den mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kann ich zwar Schüler:innen mit leichteren, akuten Beschwerden betreuen (und häufig auch wieder unterrichtstauglich machen); wirklich kranke Schüler:innen gehören aber nicht in die Schule, sondern nach Hause um sich auszukurieren (und ggf. zum Hausarzt, um eine notwendige Therapie rezeptieren zu lassen)!
Für alle medizinischen Informationen, die mir anvertraut werden, gilt selbstverständlich die ärztliche Schweigepflicht!
Bei Notfällen oder schwereren Verletzungen stelle ich (zumindest während meiner Dienstzeiten) die Erstversorgung sicher. Zum Glück sind das in der Schule aber seltene Ereignisse.
Gemeinsam mit FL Peter Pinter habe ich auch in den letzten Jahren am Schuljahresende für Schülerinnen und Schüler einen 20stündigen Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt, der für den Führerschein bzw. den Jagdschein benötigt wird. Auch für heuer ist wieder ein Kurs geplant.
Turnbefreiungen
Grundsätzlich ist für versäumte Turnstunden (genauso wie für andere Fehlstunden) von den Erziehungsberechtigten eine Entschuldigung zu schreiben. Eine echte Turnbefreiung unter meiner Einbeziehung als Schularzt ist nur vorgesehen, wenn eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt, die eine Sportuntauglichkeit von mehr als einer Woche zur Folge hat.
Der Schüler bzw. die Schülerin muss dazu mit einem aktuellen schriftlichen Befund (ärztliches Attest, einem Ambulanzprotokoll, Arztbrief, oä.) bei mir persönlich vorstellig werden. (Auch diese Diagnose selbstverständlich unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und wird weder an Lehrer, die Schulleitung oder andere Dritte weitergegeben.)
Eine Rückdatierung des Beginns der Turnbefreiung, um „Fehlstunden zu tilgen“, ist ausdrücklich nicht vorgesehen!