Positionierung
Die Absolvent:innen des kĂŒnstlerischen Ausbildungsbereichs Schmuck, Graviertechnik und Kunstschmiede sind durch das groĂe handwerkliche Geschick vielseitig im Bereich des Unikatschmuckes wie auch in der Modellerzeugung, in den Bereichen der Industriegravur, der Waffen- und Schmuckgravur sowie im Stahlstich und Flachstich sehr gefragt. Weiters steht der Weg zum kĂŒnstlerischen Metallplastiker ebenso offen wie der zum traditionellen Kunstschmied.
Nach absolvierter Ausbildung an unserer Schule können folgende mögliche Berufe als unselbstĂ€ndig BeschĂ€ftigte ergriffen werden. Diese Auflistung dient als beratende Hilfestellung, wir erheben keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit und verweisen auf weitere untenstehende AusfĂŒhrungen:
- Beeidete/r Gutachter:in
- FachverkÀufer:in
- Feintechnische Berufe/Fertigung
- Graveur:in
- Restaurator:in
- Steinmetz
- Goldschmied:in
- Juwelier:in
- SchÀtzmeister:in
Mit der Ablegung der Reife- und DiplomprĂŒfung erwerben die Absolvent:innen die im kĂŒnstlerischen Lehrplan Art und Design definierten Kompetenzen und Qualifikationen. Es ist darauf hinzuweisen, dass fĂŒr die berufliche TĂ€tigkeit in der SelbstĂ€ndigkeit oder als unselbststĂ€ndig BeschĂ€ftigte/r (wie z.B. TĂ€tigkeit als Gutachter) selbstverstĂ€ndlich zusĂ€tzliche PrĂŒfungen bzw. weitere Qualifikationen erforderlich und bei externen Stellen abzulegen sind.
Mit dem Erwerb der Reife- und DiplomprĂŒfung an einer höheren technischen Bundeslehranstalt erwirbt jeder Absolvent/jede Absolventin diverse Berechtigungen (z.B. Berufsausbildungsgesetz, Gewerbeordnung, Berechtigungen in der EU, Einstufung gem. NQR-Gesetz), die auf den jeweiligen Reife- und DiplomprĂŒfungszeugnissen separat angefĂŒhrt sind.
Arbeitsmittelbeitrag
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausbildung in den einzelnen JahrgĂ€ngen in allen Ausbildungsbereichen seitens der Erziehungsberechtigten ArbeitsmittelbeitrĂ€ge, die jĂ€hrlich je nach Ausbildungsschwerpunkt kalkuliert werden, zu bezahlen sind. Der Arbeitsmittelbeitrag deckt die Materialkosten fĂŒr die ĂbungsstĂŒcke in den WerkstĂ€tten im jeweiligen Schuljahr ab. Bei RĂŒckfragen zu den ArbeitsmittelbeitrĂ€gen stehen Ihnen die jeweiligen WerkstĂ€ttenleiter oder die Direktorin jederzeit zur VerfĂŒgung.
Filme & Videos
Diplomarbeiten
02. November 2023
Admiratio Naturae
02. November 2023
Golden Kingdom
Projekte
07. Januar 2024
SchlieĂe
07. Januar 2024
Ornamentring
19. Dezember 2023
Brosche
Pflichtpraktikum
fĂŒr alle SchĂŒler:innen der BMHS
Im SchUG § 11 ist geregelt, dass alle SchĂŒler:innen im Zuge ihrer Ausbildung an einer BMHS auĂerhalb des schulischen Unterrichts ein verpflichtendes facheinschlĂ€giges Pflichtpraktikum absolvieren mĂŒssen. Dieses Pflichtpraktikum ist wie ein Pflichtgegenstand zu werten. Ein Pflichtpraktikum oder Praktikum ist jedenfalls vor Abschluss der lehrplanmĂ€Ăig letzten Schulstufe zurĂŒckzulegen. Ohne Nachweis ĂŒber das Absolvieren des Pflichtpraktikums ist eine Zulassung zu den abschlieĂenden PrĂŒfungen (sRDP, AP oder DiplomprĂŒfung) nicht möglich.
Dauer des Pflichtpraktikums:
HTL | 8 Wochen |
Kolleg/ALG | 8 Wochen |
Fachschule | 4 Wochen |
Den SchĂŒler:innen wird empfohlen, rechtzeitig den Kontakt zu möglichen Betrieben aufzunehmen und Bewerbungsschreiben zu versenden. Die Verantwortung fĂŒr einen Praktikumsplatz liegt im Verantwortungsbereich der Eltern bzw. der SchĂŒler:innen. Die Schule ĂŒbernimmt hier maximal die Rolle des Vermittlers.
PraktikumsplÀtze
Zurzeit sind keine PraktikumsplÀtze aus unserer Jobbörse vorhanden.